Überdies widerspricht sich der Beschuldigte. Einerseits schilderte er die soeben genannte Drucksituation, die aus den sexuellen Avancen der Privatklägerin bei ihrem ersten Besuch heraus entstanden sein soll, andererseits will er aber erst um Weihnachten herum gemerkt haben, dass die Privatklägerin in ihn verliebt gewesen sei. Darüber hinaus hätte sich der Beschuldigte gar nicht vor falschen Anschuldigungen fürchten müssen, hat er doch im Beisein der Vormündin/Beiständin erklärt gehabt, dass er an einer Beziehung