Diese Briefe können nicht als eine rein freundschaftliche oder platonische Beziehung interpretiert werden. Daran vermögen auch seine Aussagen nichts zu ändern, wonach ihm seine AW.________ «ig liebe die» sage, wenn ihr etwas gefallen habe und es dabei um eine starke, platonische Verbindung gehe (pag. 669). Der Beschuldigte führte aus, dass er die Privatklägerin auf ihre Avancen hin zurückgewiesen habe. Erstmals gegenüber der Staatsanwaltschaft ergänzte er, dass die Privatklägerin ihm gesagt habe, dass sie niemandem etwas sagen würde, wenn sie sexuellen Kontakt hätten.