121), von gegenseitigem Vermissen und seinen Gefühlen für die Privatklägerin. Er bezeichnete diese als seine zauberhafte Prinzessin (pag. 117), seinen liebsten Schatz (pag. 118), eine traumhafte und liebevolle Partnerin (pag. 119), seine absolute attraktive Traumfrau (pag. 121) und er hoffe, das zwischen ihnen werden niemals enden (pag. 118; pag. 121). Seine Briefe oder Karten unterzeichnete er mit «Di Prinz» (pag. 118) oder «Di Stärn» (pag. 121). Seine Briefe widersprechen seinen Aussagen und gehen deutlich über platonische Schwingungen hinaus. Diese Briefe können nicht als eine rein freundschaftliche oder platonische Beziehung interpretiert werden.