27 würde (pag. 195). Ferner räumte er ein, dass die Privatklägerin eine Person sei, die Nähe brauche und sogar suche und sie habe sich ab und an bei ihm «eingehängt». Sie habe auch Briefe bei ihm deponiert und ihm gesagt, wie sehr sie ihn liebe. Er habe dies aber nie erwidert und ihr auch immer wieder gesagt, dass dies nicht gehen würde (pag. 195). In diesem Zusammenhang überrascht sein Verhalten gegenüber der Privatklägerin in der Zeit von Oktober 2013 bis Januar 2014 umso mehr.