In seiner ersten polizeilichen Einvernahme auf das Verhältnis zwischen ihm und der Privatklägerin angesprochen, führte er – anstatt das Verhältnis zu beschreiben – zudem aus, dass er, die Vormündin/Beiständin und die Privatklägerin an einem Tisch gesessen seien, um der Privatklägerin klar zu machen, dass zwischen ihnen keine Beziehung entstehen würde (pag. 195). Einem Bericht der Vormündin/Beiständin vom 22. bzw. 23. April 2014 lässt sich ebenfalls entnehmen, dass der Beschuldigte der Privatklägerin klar erklärt habe, dass er in einer Beziehung lebe und kein Interesse an einer Beziehung habe.