Sie habe sich auch ab und zu bei ihm «eingehängt». Sie habe auch Briefe bei ihm deponiert und ihm gesagt, dass sie ihn liebe. Er habe dies aber nie erwidert und ihr immer wieder gesagt, dass dies nicht gehe. Er sei in eine zusätzliche Betreuerrolle hineingekommen, die er gar nicht gewollt habe. Er habe ihr lediglich helfen wollen, dass sie in ihrem Leben weiterkomme (pag. 195). Gegenüber der Staatsanwaltschaft fiel es dem Beschuldigten erneut schwer, die damalige Beziehung zur Privatklägerin zu beschreiben. Er antwortete mit «Also ehm, von mir aus gesehen, von meiner Seite her» und betonte, dass es ganz klar ein freundschaftliches/kameradschaftliches Verhältnis gewesen sei (pag.