_ gemeldet (pag. 194). Auch eine drohende SMS habe er an den Heimleiter der J.________ weitergeleitet. Am 27. Januar 2014 sei die Privatklägerin sodann vollends ausgerastet. Sie habe ihm eine Combox-Nachricht hinterlassen und geschrien, wenn sie aus der Psychiatrie komme, würde sie ihn umbringen und sie hoffe, dass sein Bruder auch bald sterben würde (pag. 194). Diese Ausführungen stimmen einerseits mit den Ausführungen der Privatklägerin überein, welche zugab, den Beschuldigten bedroht und einen Facebook-Post aufgeschaltet zu haben.