Kammer. 10.2.3 Aussagen des Beschuldigten Noch bevor die Privatklägerin sich an einen Sozialpädagogen im Q.________ wandte und dieser schliesslich am 15. März 2014 die Polizei informierte, erstattete auch der Beschuldigte anfangs Februar 2014 Anzeige gegen die Privatklägerin. Gegenüber der Polizei führte er am 10. Februar 2014 aus, dass ihn die Privatklägerin aufs Übelste beschimpft habe (pag. 193). Sodann habe sie auf Facebook Cybermobbing betrieben. Sie habe ihn mit den Worten «süscht weisch was passiert» bedroht. Er habe dies der Vormündin/Beiständin und dem Heimleiter der J.________ gemeldet (pag.