Sie bejahte die Frage, ob sie bestimmte Posen habe machen müssen. Sie habe die Hand in den Schritt legen und die Brüste zusammendrücken müssen (pag. 159, Frage 85). Diese Ausführungen stimmen mit den aufgefundenen Bildern überein. Darauf ist die Privatklägerin zu sehen, wie sie die Hand in den Schritt legt (pag. 54) oder ihre Brüste zusammendrückt (pag. 53; pag. 56; pag. 57; pag. 61 rechts unten). Die Beschreibung der Schuhe, wonach die roten High Heels bis zu den Knien gekommen und die schwarzen Schuhe tief ausgeschnitten gewesen seien (pag. 169.5), stimmt mit dem aufgefundenen Bildmaterial ebenfalls überein. Insgesamt sind die Schilderungen der Privatklägerin stimmig und passen zu den