Sie assoziiert diese Schuhe mit dem Bild einer Prostituierten, was ihre Gefühle widerspiegelt und eindrücklich wirkt. In der folgenden Videoeinvernahme sprach die Privatklägerin erneut von den High Heels. Sie beschrieb diese als ein schwarzes und ein blaues Paar mit Nieten (pag. 164). Sie habe die High Heels auch für Fotos und auch im Bett anziehen müssen (pag. 166). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte sie ihre Aussagen (pag. 657). Durch die differenzierten und konstanten Schilderungen der Privatklägerin zu den High Heels, deren Optik und zu welchem Anlass (Fotos, im Bett) sie diese getragen hat, erachtet die Kammer ihre Aussagen als glaubhaft. Weiter pas-