Dabei fällt auf, dass die Privatklägerin die High Heels in der Antwort auf eine Frage erwähnte, in der es ursprünglich um den eigentlichen Geschlechtsverkehr ging. Die Frage lautete, wie es weiter gegangen sei, nachdem der Beschuldigte in sie eingedrungen sei. Sie schilderte, dass sie sich wie eine Prostituierte vorgekommen sei. Er habe ihr High Heels gekauft (pag. 155, Frage 35). Dadurch, dass die Privatklägerin die High Heels von sich aus erwähnte, ohne direkt danach gefragt worden zu sein, wirken ihre Aussagen ehrlich. Sie assoziiert diese Schuhe mit dem Bild einer Prostituierten, was ihre Gefühle widerspiegelt und eindrücklich wirkt.