Offensichtlich war sie ob diesem Kuss überrascht. Ihre Reaktion, wonach ihr dieser Kuss – allenfalls auch aufgrund des Altersunterschiedes – in der Öffentlichkeit peinlich gewesen sei, ist schlüssig und stützt die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Im Weiteren sind auch ihre Schilderungen zu den High Heels konstant und differenziert. Bereits in der ersten polizeilichen Einvernahme erwähnte sie, dass ihr der Beschuldigte High Heels gekauft habe (pag. 155, Frage 35). Dabei fällt auf, dass die Privatklägerin die High Heels in der Antwort auf eine Frage erwähnte, in der es ursprünglich um den eigentlichen Geschlechtsverkehr ging.