zu besuchen. Dies wird von den Parteien übereinstimmend geschildert (pag. 154; pag. 197.3). Sowohl die Privatklägerin als auch der Beschuldigte führten aus, dass es zu einem Kuss gekommen sei. Wie es zu diesem Kuss gekommen ist, wird jeweils unterschiedlich dargestellt. Die Privatklägerin erwähnte diese Szene und den Kuss bereits in ihrer ersten polizeilichen Einvernahme. Sie führte aus, dass sie am Bahnhof auf ihn gewartet habe. Er sei gekommen und habe sie einfach geküsst (pag. 154, Frage 26). Auf Frage, wie er sie geküsst habe, ergänzte die Privatklägerin, dass der Beschuldigte sie auf den Mund geküsst habe. Sie seien dann etwas trinken gegangen und hätten gemeinsam den Zirkus .