22 ihm dann auf die Combox gesprochen und ihn beleidigt. Sie habe gesagt, dass sie seinetwegen in die Psychiatrie komme und ihm etwas passieren werde, wenn sie zurück sei. Auf Facebook habe sie ebenfalls noch etwas gepostet (pag. 152 f., Frage 15). Damit belastete sich die Privatklägerin selbst. Ihre Aussagen stimmen zudem mit dem Facebook-Eintrag (pag. 103) und der aufgezeichneten Combox- Nachricht überein (pag. 100). Zu Beginn ihrer Beziehung haben sich die Privatklägerin und der Beschuldigte am Bahnhof AE.________ getroffen, um gemeinsam den Zirkus .________ zu besuchen.