Ihre Erklärungen, wonach sie nicht eifersüchtig gewesen sei, sondern schockiert und sich um andere Frauen gesorgt habe, vermögen nicht zu überzeugen. Aufgrund ihres Verhaltens und der anschliessenden SMS-Korrespondenz ist vielmehr davon auszugehen, dass ihre Beziehung aufgrund dieses Briefes in die Brüche ging. Die Privatklägerin zeigte sich wütend, enttäuscht und überaus traurig. Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung gestand sie denn auch ein, dass sie eifersüchtig gewesen sei. Ob es aufgrund des Briefes Streit gegeben habe, wisse sie nicht mehr ganz genau. Ferner bestätigte sie, dass sie und der Beschuldigte ein Liebesverhältnis führten (pag.