Der Teil, als er zu ihr gekommen sei und er seinen Schwanz in sie reingedrückt habe, habe sehr wehgetan (pag. 169.4). Die Privatklägerin schilderte die Vergewaltigungen flach und ohne Details. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung machte die Privatklägerin ebenfalls holprige Aussagen. Sie distanzierte sich etwas von den Vergewaltigungen, schilderte aber dann doch wiederum recht hartnäckig sinngemäss eine solche (pag. 653). Ferner gab sie an, dass es anfangs Januar 2014 am schlimmsten gewesen sei. Sie wisse, dass sie danach geblutet habe. Was sie danach gemacht habe, wisse sie nicht mehr. Sie seien glaublich rauchen gegangen.