Diese Aussagen sind originell und bringen zum Ausdruck, wie sich die Privatklägerin in diesen Situationen gefühlt haben muss. Zu den Vergewaltigungen führte sie in ihrer ersten Einvernahme gegenüber der Polizei aus, es sei also immer so gewesen, dass sie gekocht und Musikunterricht gehabt hätten und der Beschuldigte sie dann vergewaltigt habe (pag. 154, Frage 28). Die Vergewaltigungen nannte die Privatklägerin fast beiläufig. Auf Frage nach dem konkreten Ablauf gab sie an, er habe sie geküsst und aufs Bett geschmissen. Sie sei müde gewesen, es sei auch schon spät gewesen. Er habe gesagt «C.________ ich möchte dich» und sei in sie eingedrungen (pag. 154, Frage 29).