Die Frage, ob sie sich ausgenützt gefühlt habe, bejahte die Privatklägerin schliesslich (pag. 921). Ihren Aussagen lassen sich weitere Elemente entnehmen, wonach sich die Privatklägerin rückblickend vom Beschuldigten ausgenutzt und «missbraucht» gefühlt hat. So zum Beispiel als sie angab, sie habe wie eine Prostituierte herumlaufen müssen (High Heels, kurzes Kleid, geschminkt; pag. 163) oder als sie sich beim Sex wie eine «Nutte» vorgekommen sei (pag. 165). Diese Aussagen sind originell und bringen zum Ausdruck, wie sich die Privatklägerin in diesen Situationen gefühlt haben muss.