An der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurden der Privatklägerin ihre in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gemachten Aussagen vorgehalten, wonach sie bisher von Vergewaltigung gesprochen habe, es aber eigentlich eher ein Missbrauch gewesen sei. Hierzu führte die Privatklägerin aus, dass er [der Beschuldigte] ihre Situation ausgenutzt habe. Das sei für sie ein Missbrauch gewesen. Sie sei ein Heimkind ohne Eltern und Familie gewesen. Sie habe den Bezug zu einem Menschen gesucht und beim ihm [dem Beschuldigten] gefunden. Das sei von ihm missbraucht worden. Die Frage, ob sie sich ausgenützt gefühlt habe, bejahte die Privatklägerin schliesslich (pag.