So machte sie auch nach erfolgter Einstellung in der erst- und oberinstanzlichen Hauptverhandlung Ausführungen hierzu, bezeichnete die Vergewaltigungen jedoch dann teilweise als Missbrauch. Da auch diese Ausführungen im Zusammenhang mit ihren Aussageverhalten stehen, werden ihre Aussagen zu den angeblichen Vergewaltigungen vorab einer Würdigung unterzogen, bevor schliesslich auf die übrigen Aussagen eingegangen wird. In den darauffolgenden polizeilichen Videobefragungen schilderte die Privatklägerin erneut, dass sie vom Beschuldigten während eines Zeitraums von sechs Monaten vergewaltigt worden sei (pag.