19 Bern-Mittelland, abgetreten (pag. 38). Diese eröffnete zunächst ein Verfahren gegen den Beschuldigten wegen sexuellen Handlungen mit Kind und Pornografie (pag. 1) und dehnte dieses schliesslich auf Vergewaltigung aus (pag. 2). Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung am 13. Dezember 2016 ein (pag. 590 ff.) und erhob wegen sexuellen Handlungen mit Kind und Pornografie Anklage (pag. 595 ff.). Infolge Einstellung des Verfahrens betreffend die Anschuldigung der Vergewaltigung ist der Vorwurf der Vergewaltigung nicht mehr Gegenstand des gegenwärtigen Verfahrens.