18 konnte sich der Zeuge nicht mehr erinnern, konnte aber den Zeitraum eingrenzen. Es sei klar etwas vor November gewesen (pag. 722, Z. 86; pag. 724, Z. 168). Auf Vorhalt, ob es am 27. Oktober 2013 eine Besprechung zwischen ihm und dem Beschuldigten gegeben habe, antwortete er, dass sie im Oktober eine Besprechung gehabt hätten, es könnte dieses Datum gewesen sein (pag. 723, Z. 116). Er erklärte sodann, dass er es auf Vorhalt eines Datums eingrenzen könne (pag. 724, Z. 156).