15 des Beschuldigten gefunden wurde. Anlässlich der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten vom 20. August 2016 konnte ein iPhone 4 sichergestellt werden (pag. 11). Ob der Beschuldigte die Fotos mit seinem iPhone 4 gemacht hat, kann anhand der Berichte dagegen nicht abschliessend beantwortet werden. Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung reichte der Verteidiger einen Ausdruck der Seite 540 der Handy-Auswertungsdaten des Beschuldigten (pag. 736) und einen Kartenausdruck ab der Website https:\\map.geo.admin.ch mit angezeigten Antennenstandorten ein (pag.