Im freien Speicherbereich hätten daraufhin Bilder in voller Grösse gefunden werden können, welche Metadaten bezüglich ihrer Erstellung enthielten. Ein entsprechend neuer Bilderkatalog mit den gefundenen Metadaten sei am 11. November 2014 unter dem Titel «Metadaten wiederhergestellter Dateien» erstellt worden (pag. 75.5). Diese Bilder in voller Grösse hätten im Gegensatz zu den Vorschaubildern noch Metadaten enthalten. Eines der Bilder aus dem Katalog «andere Bilder» habe noch erhaltene Metadaten enthalten (Foto Nr. 31, Portraitfoto der Privatklägerin; pag. 73). Aus diesen Metadaten lasse sich das Gerätemodell ablesen – Apple iPhone 4.