14 10.1.4 Auswertungen des Notebooks HP, der internen Festplatte, des iMac 24 und des iPhone 4 Die Vorinstanz hat in ihren Erwägungen die Untersuchungen der Computer und deren Ergebnisse korrekt wiedergegeben, so dass darauf verwiesen wird (pag. 774 f., S. 17-18 der Urteilsbegründung). Hervorzuheben ist Folgendes: «Gemäss dem Bericht des FDF würden alle im Bericht und den Beilagen aufgeführten Zeiten der Systemzeit des jeweiligen Geräts entsprechen. Ob diese mit der Realzeit übereinstimme, könne jedoch nicht beurteilt werden.