13 Gefühle sowie was die gemeinsame Zeit in ihr ausgelöst hat und wie es in Zukunft mit ihrer Beziehung weiter gehen soll. Es ist zutreffend, dass die Briefe des Beschuldigten nicht so sexualbezogen sind, wie jene der Privatklägerin. Dennoch verfasste der Beschuldigte seine Briefe in der gleichen Tonalität wie die Privatklägerin. Er schaffte keinerlei Distanz, sondern antwortete ihr auf die gleiche Art und Weise. Auch er gestand ihr mehrfach seine Liebe und wurde nicht müde zu betonen, was sie und die gemeinsame Zeit ihm bedeuten würden.