Die Briefe sind voller Einzelheiten, die nicht erfunden sein können. So als die Privatklägerin schrieb, sie freue sich auf das, was er ihr im Bus ins Ohr geflüstert habe (pag. 132) oder als sie ausführte, sie sei sehr liebesbedürftig ihm gegenüber gewesen, sie mache das gerne und es gehöre zu einer Beziehung (pag. 135). Ebenso als sie schrieb, sie habe nicht schlafen können. Jedes Mal, wenn sie von ihm zurückkomme, müsse sie sich wieder an das Bett gewöhnen. Sein Bett sei um einiges gemütlicher als ihres (pag. 139). Zudem schrieb ihm die Privatklägerin im gleichen Brief, in dem sie ihm mitteilte, dass er künftig kein Kondom mehr anzuziehen brauche, dass es jetzt richtig abgehe.