Ihre Beziehung soll ewig halten. Die Vorinstanz hielt zutreffend fest, dass die Privatklägerin ein Kribbeln im Bauch beschreibe, wenn sie den Beschuldigten berühren dürfe und sich entschuldigt habe, dass sie am Wochenende nur Sex gewollt habe und dafür, dass er an einem anderen Wochenende „nicht gekommen sei“. Dafür brauche er künftig kein Kondom mehr anzuziehen (pag. 783, S. 26 der Urteilsbegründung). Die Ausführungen der Privatklägerin wirken selbsterlebt und damit glaubhaft: Sie entschuldigte sich für ihr Verhalten, nachdem er „nicht gekommen sei“. Die Briefe sind voller Einzelheiten, die nicht erfunden sein können.