Abschliessend fügte er ein P.S. hinzu und führte aus, dass das verwendete Papier ihrer Person unwürdig sei (pag. 124). Neben den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zur Karte vom 1. November 2013 führte er zudem aus, dass sie [die Privatklägerin] die schönste und grösste Überraschung seines Lebens sei und er stolz und glücklich sei an ihrer Seite. Er wünsche sich, immer an ihrer Seite durchs Leben gehen zu dürfen (pag. 118). In seinen Karten vom 19. Dezember 2013 schrieb er ihr, dass sie für ihn eine riese Überraschung sei in seinem Leben, ein wunderbarer Engel, eine traumhafte und liebevolle Partnerin.