Quittung des Schuhgeschäfts .________(Schuhgeschäft) Beweiswürdigend kann festgehalten werden, dass folgende anlässlich der beim Beschuldigten durchgeführten Hausdurchsuchung vom 20. August 2014 sichergestellten Gegenstände für die Beantwortung der Beweisfragen von Bedeutung sind: Der Laptop HP, das iPhone 4 und der PC Mac sowie die Briefe der Privatklägerin (pag. 10 ff.). Auf die gemeinsame und gegenseitige Korrespondenz zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten ebenso wie auf die Auswertungen des Notebooks HP, der internen Festplatte, des iMac 24 und des iPhone 4 wird nachfolgend noch eingegangen (vgl. Ziff. 10.1.3 und 10.1.4).