Trotz diverser Unterbrüche hielten sie den Kontakt aufrecht, welcher sich sodann nach dem Einzug in die J.________ intensivierte. Die Privatklägerin konnte beim Beschuldigten Gitarrenunterricht nehmen, welcher sie hierfür mehrmals in der J.________ besuchte. Mit der Zeit konnte ein gegenseitiges Vertrauen zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden, so dass die Privatklägerin in Rücksprache mit den Verantwortlichen mehrere Wochenenden beim Beschuldigten in dessen Privatwohnung verbringen durfte, wo sie auch übernachtete. Der Beschuldigte stellte folglich Teil des näheren Umfelds der Privatklägerin dar.