Ergänzend ist festzuhalten, dass die Privatklägerin auf der vom Beschuldigten erwähnten Combox-Nachricht weinend und aufgebracht zu hören ist. Sie schreit ihn hysterisch an, beschimpft ihn als «Missgeburt», droht ihm, ihn umzubringen und äusserte, dass sein Bruder hoffentlich bald sterbe (pag. 100). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich der Beschuldigte und die Privatklägerin seit der Schulzeit der Privatklägerin im Jahr 2011, als die Privatklägerin als Schülerin des Beschuldigten dessen Unterricht besuchte, kennen. Trotz diverser Unterbrüche hielten sie den Kontakt aufrecht, welcher sich sodann nach dem Einzug in die J.