10 gerin kontaktiert worden sei und diese auf ihrem Facebook-Profil gepostet habe, wenn sie die Psychiatrie verlassen habe, sei er «am Arsch», sie werde ihn anzeigen. Ferner habe ihn die Privatklägerin angerufen und eine Combox-Nachricht mit Morddrohungen, üblen Beschimpfungen und dem Wunsch, dass sein Bruder bald sterbe, hinterlassen (pag. 106). Am 10. Februar 2014 teilte der Beschuldigte der Vormündin/Beiständin mit, dass er die Privatklägerin gleichentags bei der Polizei angezeigt habe (pag.