314 auf der Rückseite). Vor den Weihnachtsferien habe der Beschuldigte nochmals erklärt, dass er nicht an einer Beziehung interessiert sei (pag. 315). Durch diverse Gespräche in J.________ und mit der Vormündin/Beiständin habe ein gegenseitiges Vertrauen mit dem Beschuldigten aufgebaut werden können und die Privatklägerin habe in Rücksprache mit J.________ mehrere Wochenenden beim Beschuldigten verbringen dürfen. Die Rückmeldungen seien stets positiv gewesen, die Informationen transparent, vereinbarte Zeiten seien eingehalten worden und die Privatklägerin schien den Umgang genossen zu haben (pag.