10. Beweiswürdigung der Kammer 10.1 Würdigung der objektiven Beweismittel 10.1.1 Rahmenbedingungen Zum besseren Verständnis des Sachverhalts werden einleitend die Gegebenheiten vom Kennenlernen 2011 bis hin zur Auseinandersetzung und des Bruchs der Beziehung zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin im Januar 2014 dargestellt. Die Privatklägerin und der Beschuldigte kennen sich seit 2011 und pflegten über längere Zeit ein gutes Verhältnis zueinander. Der Beschuldigte war Lehrer an der U.____