Am 13.10.2013 wurden in der Wohnung des Beschuldigten mit einem iPhone 4 diverse Bilder der Privatklägerin aufgenommen, auf welchen sie ein schwarzes Trägershirt und rote High Heels/Stiefel trägt. Am 27.10.2013 wurden – wiederum mit einem iPhone 4 – Bilder von ihr in Unterwäsche, schwarzen High Heels und klar sexualbezogenen Posen (Körperhaltung) aufgenommen. Auf dem Laptop des Beschuldigten wurden anlässlich der Auswertung durch den FDF die entsprechenden Vorschaubilder aufgefunden, die Originaldateien waren auf der Festplatte seines Notebooks jedoch nicht