(Schuhgeschäft)-Quittung) zusammen. Der Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 8. Mai 2015 führt die Ermittlungen betreffend die sichergestellten Briefe von S.________, der ehemaligen Partnerin des Beschuldigten, des Buchs «.________» und des Fotobuchs «.________» auf. Auf die in den jeweiligen Rapporten aufgeführten Beweismittel wird nachfolgend noch einzeln einzugehen sein, weshalb sich den erstellten Berichten keine zusätzlichen sachdienlichen Hinweise zur Klärung des bestrittenen Sachverhalts entnehmen lassen. Die Arztzeugnisse des Beschuldigten vom 10. Februar 2015 (pag.