__ vom 25. März 2014, den Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 27. November 2014, die Hausdurchsuchung vom 20. August 2014, die Quittung aus dem .________(Schuhgeschäft), den Bericht der Kantonspolizei Bern vom 8. Mai 2015, den Bericht des FDF vom 8. Oktober 2014 zur EDV-Auswertung, den Ergänzungsbericht des FDF vom 11. Mai 2016, die anlässlich der Fortsetzungsverhandlung eingereichten Beweismittel, die Auswertung des Mobiltelefons des Beschuldigten und der Privatklägerin durch den FDF, die Combox-Nachricht, die E-Mails des Beschuldigten an die Vormündin/Beiständin der Privatklägerin, die gegenseitigen Briefe des Beschuldigten und