7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz fasste den unbestrittenen Sachverhalt korrekt zusammen. Darin machte sie allgemeine Ausführungen zur Bekanntschaft zwischen dem Beschuldigten und der Privatklägerin sowie zu ihrer Platzierung in der J.________. Sie führte die Aufenthalte der Privatklägerin beim Beschuldigten (.________) sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens (Hausdurchsuchung, Auswertung des FDF etc.) auf und fasste schliesslich die Geschichte und den gesundheitlichen Verlauf der Privatklägerin anhand der KESB-Akten zusammen (pag. 766 ff., S. 9-13 der Urteilsbegründung).