Damit umgrenzt und beschreibt die Anklageschrift die Sachverhalte ausreichend. Dem Beschuldigten war es denn auch möglich, sich ausreichend zu verteidigen. Eine Verletzung des Anklagegrundsatzes ist vorliegend somit zu verneinen. III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Mit Anklageschrift vom 17. Januar 2017 wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 595 ff.): «1. Sexuelle Handlungen mit Kind (Art. 187 Ziffer 1 StGB)