4 was ihm konkret zum Vorwurf gemacht wird und er sich entsprechend rechtzeitig und umfassend verteidigen konnte. Die Anklageschrift umschreibt in Ziffer I./1. die Tathandlung («Geschlechtsverkehr»), die Person, mit welcher der Geschlechtsverkehr vollzogen wurde und deren Schutzalter («mit der damals 15-jährigen C.________») sowie den Zeitraum («von Oktober 2013 bis 5. Januar 2014») und schliesslich, dass es in diesem Zeitraum mehrmals zu Geschlechtsverkehr gekommen ist (pag. 595).