An der oberinstanzlichen mündlichen Verhandlung vom 10. September 2018 stellte der Verteidiger den Beweisantrag, es sei ein Glaubhaftigkeitsgutachten betreffend die Privatklägerin einzuholen. Nachdem der amtlichen Rechtsbeiständin der Privatklägerin Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, wies die Kammer den gestellten Beweisantrag vollumfänglich ab und begründete ihn mündlich. Zur Begründung kann festgehalten werden, dass es primär Aufgabe des Gerichts ist, die