3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Vorladungen vom 5. Juli 2018 gab die Verfahrensleiterin bekannt, dass anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung die Einvernahmen der Privatklägerin und des Beschuldigten vorgesehen seien. Ferner wurde von Amtes wegen über den Beschuldigten ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein Leumundsbericht eingeholt (pag. 891 f.). An der oberinstanzlichen mündlichen Verhandlung vom 10. September 2018 stellte der Verteidiger den Beweisantrag, es sei ein Glaubhaftigkeitsgutachten betreffend die Privatklägerin einzuholen.