Die Polizeihaft von einem Tag wurde im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. Ferner wurde der Beschuldigte zu einer Verbindungsbusse von CHF 900.00 und zu den Verfahrenskosten verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Verbindungsbusse wurde auf 30 Tage festgesetzt (pag. 751, Ziff. I. des Dispositivs). Schliesslich wurde der Beschuldigte zur Bezahlung einer Genugtuungssumme von CHF 2‘000.00, zuzüglich Zins von 5% seit dem 6. Januar 2014 an die Privatklägerin, verurteilt (pag. 753, Ziff.