1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 29. November 2017 des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach begangen zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatklägerin) und der Pornographie, ebenfalls mehrfach begangen, schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 8‘100.00, verurteilt. Die Polizeihaft von einem Tag wurde im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet.