5 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 7. Februar 2018 (PEN 17 741) wird aufgehoben und die Sache zur neuen Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens von CHF 700.00 und die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens von CHF 1‘000.00 werden vom Kanton Bern getragen. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz (mit den Akten)