Es erklärte den Beschuldigten mit Urteil vom 7. Februar 2018 wiederum der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 mit einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung sowie zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 700.00 (pag. 82).