1. Mit Strafbefehl vom 27. Juni 2017 erklärte die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Region Bern-Mittelland (im Folgenden: Staatsanwaltschaft) A.________ (im Folgenden: Beschuldigter) der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig (pag. 13). Nach Einsprache des Beschuldigten und Überweisung der Akten an das Regionalgericht Bern-Mittelland erachtete dieses den Strafbefehl und die Einsprache mit Verfügung vom 4. Oktober 2017 als gültig und trat auf die Anklage ein (pag. 42). Es erklärte den Beschuldigten mit Urteil vom 7. Februar 2018 wiederum der einfachen Verkehrsregelverletzung schuldig.