2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN BB.________) nach Ablauf der Frist ist notwendig und wird dem zuständigen Bundesamt erteilt (Art. 16 Abs. 1 lit. k i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG). 3. Die Zustimmung zur Löschung des übrigen erkennungsdienstlichen Daten (PCN BB.________, BC.________) nach Ablauf der Frist ist notwendig und wird erteilt (Art. 17 Abs. 1 lit. k i.V.m. 19 Abs. 1 AFIS-Verordnung). 4. Dieses Urteil wird im Strafregister eingetragen.