1. Zu einem Freiheitsentzug von 130 Tagen unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, mit Begleitperson. Die ausgestandene Haft (Untersuchungs- und Sicherheitshaft) von 13 Tagen wird an den Freiheitsentzug angerechnet. 2. Für A.________ wird die Schutzmassnahme der Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung angeordnet. 3. Für A.________ wird eine ambulante Behandlung angeordnet. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘400.00. 5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 500.00. 6. Zur Bezahlung von CHF 4‘050.00 an den Privatkläger C.__